ACHTUNG:
In einer Information des Bildungsministeriums vom 26.04.2021 heißt es:
„Nach erneuter Prüfung der Rechtsnorm und Erweiterung des Schutzziels des Infektionsschutzgesetzes bleibt die Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler weiter ausgesetzt.“
Bitte teilen Sie uns die Entscheidung, dass Ihr Kind die Schulpflicht nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht, sondern ausschließlich durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt, schriftlich mit.
Die Entscheidung besteht bis auf Widerruf, gilt jedoch zunächst immer für mindestens fünf Schultage.
Eine wöchentliche Bescheinigung ist nicht notwendig.
Diese Regelung gilt nicht für Abschlussprüfungen.