Beginn der verpflichtenden Selbsttests

Beginn der verpflichtenden Selbsttests

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir möchten darauf hinweisen, dass zur Teilnahme am Unterricht ab dem 12. April 21 per Erlass des Ministeriums für Bildung vorausgesetzt wird, dass sich Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich verbindlich testen lassen, entweder über einen in der Schule zur Verfügung gestellten Laien-Selbsttest oder durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Geben Eltern nicht die Zustimmung zur Durchführung der Testungen, sind weder die Teilnahme am Präsenzunterricht noch das Betreten der Schule möglich.

Link auf die Homepage des Ministeriums

Schüler, die bisher noch keine schriftliche Zustimmung zum Testen gegeben haben, bringen diese am Montag mit.

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